Explosiv
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben.
Schlagempfindlich und/oder stossempfindlich und/oder wärmeempfindlich.
Leichte Explosions- und Brandgefahr.
Leichte Explosions- und Brandgefahr.
2.1
Erstickungsgefahr.
Kann unter Druck stehen.
Kann Erfrierungen hervorrufen.
Umschliessungen können unter Hitzeeinwirkung bersten.
2.2
Vergiftungsgefahr.
Kann unter Druck stehen.
Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen hervorrufen.
Umschliessungen können unter Hitzeeinwirkung bersten.
2.3
Brandgefahr.
Explosionsgefahr.
Umschliessungen können unter Hitzeeinwirkung bersten.
Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
Brandgefahr. Entzündbar oder brennbar, kann sich bei Hitze, Funken oder Flammen entzünden.
Kann selbstzersetzliche Stoffe enthalten, die unter Einwirkung von Hitze, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie Säuren, Schwermetallverbindungen oder Aminen), bei Reibung oder Stössen zu exothermer Zersetzung neigen. Dies kann zur Bildung gesundheitsgefährdender und entzündbarer Gase oder Dämpfe oder zur Selbstentzündung
führen. Umschliessungen können unter Hitzeeinwirkung bersten. Explosionsgefahr desensibilisierter explosiver Stoffe bei Verlust des Desensibilisierungsmittels.
4.1
Brandgefahr durch Selbstentzündung bei Beschädigung von Versandstücken oder Austritt von Füllgut.
Kann heftig mit Wasser reagieren.
4.2
Bei Kontakt mit Wasser Brand- und Explosionsgefahr.
4.3
Gefahr heftiger Reaktion, Entzündung und Explosion bei
Berührung mit brennbaren oder entzündbaren Stoffen.
Gefahr exothermer Zersetzung bei erhöhten Temperaturen, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie Säuren, Schwermetallverbindungen oder Aminen), Reibung oder Stössen.
Dies kann zur Bildung gesundheitsgefährdender und entzündbarer Gase oder Dämpfe oder zur Selbstentzündung
führen.
Gefahr der Vergiftung beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut oder bei Einnahme.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
6.1
Ansteckungsgefahr.
Kann bei Menschen oder Tieren schwere Krankheiten hervorrufen.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
6.2
Radioaktive Stoffe
Gefahr der Aufnahme und der äusseren Bestrahlung.
Gefahr nuklearer Kettenreaktion.
Verätzeungsgefahr.
Kann untereinander, mit Wasser und mit anderen Stoffen heftig reagieren.
Ausgetretener Stoff kann ätzende Dämpfe entwickeln.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
Verbrennungsgefahr.
Brandgefahr.
Explosionsgefahr.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben.
Schlagempfindlich und/oder stossempfindlich und/oder wärmeempfindlich.
Schutz abseits von Fenstern suchen.
Leichte Explosions- und Brandgefahr.
Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.
Gefahr der Vergiftung beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut oder bei Einnahme.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
Notfallfluchtmaske verwenden.
Verätzeungsgefahr.
Kann untereinander, mit Wasser und mit anderen Stoffen heftig reagieren.
Ausgetretener Stoff kann ätzende Dämpfe entwickeln.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
Gefahr der Aufnahme und der äusseren Bestrahlung.
Expositionszeit beschränken.
Ansteckungsgefahr.
Kann bei Menschen oder Tieren schwere Krankheiten hervorrufen.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben.
Schlagempfindlich und/oder stossempfindlich und/oder wärmeempfindlich.
Schutz abseits von Fenstern suchen.
Leichte Explosions- und Brandgefahr.
Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.
Leichte Explosions- und Brandgefahr.
Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.
Leichte Explosions- und Brandgefahr.
Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.
Leichte Explosions- und Brandgefahr.
Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.
Infobox
Die persönliche Mobilität gewinnt immer weiter an Bedeutung. Das Smartphone ist zum wichtigsten Alltagsbegleiter geworden und viele Weitere Geräte enthalten heutzutage Lithiumbatterien. Dieser Energiespeicher ist heute nicht mehr wegzudenken. Fest steht, dass Lithium Batterien als Gefahrgut eingestuft werden, und dies zu Recht. Ein falscher Umgang mit den Batterien kann zu schwerwiegenden Zwischenfällen führen. Bei ordnungsgemässen Umgang mit Lithium-Ionen Akkus ist die Gefahr eines Brandes gering. Dazu gehört das Verhindern von Überladen der Akkus, eine sachgemässe Lagerung ausserhalb der Nähe von Wärmequellen, Vermeidung von Öffnungen der Zellen.
Für den Transport auf Strasse und/ oder Schiene gilt die Vorschrift «ADR/RID». Das wichtigste Kriterium zur Entscheidung, welche der vielfältigen Transportvorschriften zu berücksichtigen ist, ist der Energiegehalt der Lithium-Ionen-Batterien bzw. Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Grundlegend unterschieden wird zwischen Lithium-Metall und Lithium Ionen Batterien. Eine Batterie mit Lithiummetall oder Lithiumlegierung enthält höchstens eine Gesamtmenge von 2 g Lithium, eine Batterie mit Lithiumionen hat eine Nennenergie in Wattstunden von höchstens 100 Wh. Für Batterien unter den Grenzwerten gilt eine Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts, die zu vereinfachten Anforderungen beim Transport führt. Des Weiteren wird unterschieden ob die Lithium Akkus lose transportiert werden, Batterien mit Ausrüstung verpackt oder Batterien in Ausrüstung (eingesteckt/eingebaut). Die Lithium Batterien werden in die Klasse 9 zugeordnet und sind den folgenden UN-Nummern zugeteilt:
UN3090 / UN3091 = Lithium-Metall-Batterien = Primärbatterie; nicht wieder aufladbar
UN3480 / UN3481 = Lithium-Ionen-Batterien = Sekundärbatterie; wieder aufladbar
UN3536 = Lithiumbatterien in Güterbeförderungseinheiten eingebaut
Die zu entsorgenden Batterien dürfen nicht in den Hauskehricht beigelegt werden, sondern müssen gesammelt und bei einer Batterie Entsorgungsstelle abgegeben werden. In Geräte eingebaute Lithium Batterien (z.B. Laptop, Powerbank) dürfen nicht entfernt werden. Das Gerät muss von der Verkaufsstelle kostenlos zurückgenommen werden.
Gebrauchte und defekte Lithium Batterien müssen in geprüften Verpackungen, wie z.B. Stahlfässern, gelagert werden. Das Stahlfass muss mit einem Plastiksack (Inliner), der das Leiten der Energie verhindert, ausgestattet sein.
Die Lithium Batterien sind nicht zu dämonisieren, jedoch ist es sinnvoll wenn alle Beteiligte zusammenarbeiten und die Sicherheit dadurch erhöht wird. Gerne sind wir der richtige Ansprechpartner wenn es um die Thematik Lithium Batterien geht.
Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns.