Adler-01
ADLER

Gefahrgut

Ihre Güter – Deklaration & Kennzeichnung

Gefahrklassen 1-9



Explosiv

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Explosivstoff

 

Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben.
Schlagempfindlich und/oder stossempfindlich und/oder wärmeempfindlich.

 



Explosiv

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Explosivstoff

 

Leichte Explosions- und Brandgefahr.

 



ent­zünd­lich

Entzündbare Gase


Entzündbare Gase

 

Leichte Explosions- und Brandgefahr.

 

         2.1



Gase

nicht entzündbare,
nicht giftige Gase

Gase

 

Erstickungsgefahr.
Kann unter Druck stehen.
Kann Erfrierungen hervorrufen.
Umschliessungen können unter Hitzeeinwirkung bersten.

 

              2.2



gase

Giftige Gase

Giftige Gase

 

Vergiftungsgefahr.
Kann unter Druck stehen.
Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen hervorrufen.
Umschliessungen können unter Hitzeeinwirkung bersten.

 

              2.3



ent­zünd­lich

Entzündbare Flüssigstoffe

 

Entzündbare flüssige Stoffe

 

Brandgefahr.

Explosionsgefahr.

Umschliessungen können unter Hitzeeinwirkung bersten.

 



ent­zünd­lich

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe

Entzündbare feste Stoffe

Brandgefahr. Entzündbar oder brennbar, kann sich bei Hitze, Funken oder Flammen entzünden.

Kann selbstzersetzliche Stoffe enthalten, die unter Einwirkung von Hitze, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie Säuren, Schwermetallverbindungen oder Aminen), bei Reibung oder Stössen zu exothermer Zersetzung neigen. Dies kann zur Bildung gesundheitsgefährdender und entzündbarer Gase oder Dämpfe oder zur Selbstentzündung
führen. Umschliessungen können unter Hitzeeinwirkung bersten. Explosionsgefahr desensibilisierter explosiver Stoffe bei Verlust des Desensibilisierungsmittels.

            4.1



entzünd­lich

Selbstentzündliche Stoffe

Selbstentzündliche Stoffe

 

Brandgefahr durch Selbstentzündung bei Beschädigung von Versandstücken oder Austritt von Füllgut.
Kann heftig mit Wasser reagieren.

 

              4.2



Entzündlich

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Entzündbare Stoffe

 

Bei Kontakt mit Wasser Brand- und Explosionsgefahr.

 

              4.3



ent­zünd­end

Entzündend (oxidierend)
wirkende Stoffe

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

 

Gefahr heftiger Reaktion, Entzündung und Explosion bei
Berührung mit brennbaren oder entzündbaren Stoffen.

 




Organische Peroxide

Organische Peroxide

 

Gefahr exothermer Zersetzung bei erhöhten Temperaturen, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie Säuren, Schwermetall­verbindungen oder Aminen), Reibung oder Stössen.
Dies kann zur Bildung gesundheits­gefährdender und entzündbarer Gase oder Dämpfe oder zur Selbstentzündung
führen.

 



giftig

Giftige Stoffe

 

Giftige Stoffe

 

Gefahr der Vergiftung beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut oder bei Einnahme.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.

 

              6.1



an­steckend

Ansteckungsgefährliche
Stoffe

Ansteckungsgefährliche Stoffe

 

Ansteckungsgefahr.
Kann bei Menschen oder Tieren schwere Krankheiten hervorrufen.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.

 

              6.2

Radioaktive Stoffe

Radioaktive Stoffe

 

Gefahr der Aufnahme und der äusseren Bestrahlung.

 




Spaltbar

 

Spaltbare Stoffe

Spaltbare Stoffe

 

Gefahr nuklearer Kettenreaktion.

 



ätzend

Ätzende Stoffe


Ätzende Stoffe

 

Verätzeungsgefahr.
Kann untereinander, mit Wasser und mit anderen Stoffen heftig reagieren.
Ausgetretener Stoff kann ätzende Dämpfe entwickeln.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.

 




gefahr

Verschiedene gefährliche Stoffe
und Gegenstände

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

 

Verbrennungsgefahr.
Brandgefahr.
Explosionsgefahr.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.

 




Umweltgefährdende Stoffe

Umweltgefährdende Stoffe

 

Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.

 











Erwärmte Stoffe

Erwärmte Stoffe

 

Gefahr von Verbrennungen durch Hitze.

 

 

Explosiv

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Explosivstoff

 

Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben.
Schlagempfindlich und/oder stossempfindlich und/oder wärmeempfindlich.

 

Schutz abseits von Fenstern suchen.

 

ent­zünd­lich

Entzündbare Gase

Entzündbare Gase

 

Leichte Explosions- und Brandgefahr.

 

Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.

 


giftig

Giftige Stoffe

Giftige Stoffe

 

Gefahr der Vergiftung beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut oder bei Einnahme.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.

 

Notfallfluchtmaske verwenden.

 


ätzend

Ätzende Stoffe

Ätzende Stoffe

 

Verätzeungsgefahr.
Kann untereinander, mit Wasser und mit anderen Stoffen heftig reagieren.
Ausgetretener Stoff kann ätzende Dämpfe entwickeln.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.

 

radio­aktiv

Radioaktive Stoffe

Radioaktive Stoffe

 

Gefahr der Aufnahme und der äusseren Bestrahlung.

 

Expositionszeit beschränken.

 


an­steckend

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Ansteckungsgefährliche Stoffe

 

Ansteckungsgefahr.
Kann bei Menschen oder Tieren schwere Krankheiten hervorrufen.
Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.

 

    

Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben.

Schlagempfindlich und/oder stossempfindlich und/oder wärmeempfindlich.

Schutz abseits von Fenstern suchen.

Entzündbare Gase

Leichte Explosions- und Brandgefahr.

Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.

Entzündbare Gase

Leichte Explosions- und Brandgefahr.

Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.

Entzündbare Gase

Leichte Explosions- und Brandgefahr.

Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.

Entzündbare Gase

Leichte Explosions- und Brandgefahr.

Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.

Infobox

Lithium-Batterien

Die persönliche Mobilität gewinnt immer weiter an Bedeutung. Das Smartphone ist zum wichtigsten Alltagsbegleiter geworden und viele Weitere Geräte enthalten heutzutage Lithiumbatterien. Dieser Energiespeicher ist heute nicht mehr wegzudenken. Fest steht, dass Lithium Batterien als Gefahrgut eingestuft werden, und dies zu Recht. Ein falscher Umgang mit den Batterien kann zu schwerwiegenden Zwischenfällen führen. Bei ordnungsgemässen Umgang mit Lithium-Ionen Akkus ist die Gefahr eines Brandes gering. Dazu gehört das Verhindern von Überladen der Akkus, eine sachgemässe Lagerung ausserhalb der Nähe von Wärmequellen, Vermeidung von Öffnungen der Zellen.

 

Für den Transport auf Strasse und/ oder Schiene gilt die Vorschrift «ADR/RID». Das wichtigste Kriterium zur Entscheidung, welche der vielfältigen Transportvorschriften zu berücksichtigen ist, ist der Energiegehalt der Lithium-Ionen-Batterien bzw. Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Grundlegend unterschieden wird zwischen Lithium-Metall und Lithium Ionen Batterien. Eine Batterie mit Lithiummetall oder Lithiumlegierung enthält höchstens eine Gesamtmenge von 2 g Lithium, eine Batterie mit Lithiumionen hat eine Nennenergie in Wattstunden von höchstens 100 Wh. Für Batterien unter den Grenzwerten gilt eine Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts, die zu vereinfachten Anforderungen beim Transport führt. Des Weiteren wird unterschieden ob die Lithium Akkus lose transportiert werden, Batterien mit Ausrüstung verpackt oder Batterien in Ausrüstung (eingesteckt/eingebaut). Die Lithium Batterien werden in die Klasse 9 zugeordnet und sind den folgenden UN-Nummern zugeteilt:

 

UN3090 / UN3091 = Lithium-Metall-Batterien = Primärbatterie; nicht wieder aufladbar

UN3480 / UN3481 = Lithium-Ionen-Batterien = Sekundärbatterie; wieder aufladbar

UN3536 = Lithiumbatterien in Güterbeförderungseinheiten eingebaut

 

Die zu entsorgenden Batterien dürfen nicht in den Hauskehricht beigelegt werden, sondern müssen gesammelt und bei einer Batterie Entsorgungsstelle abgegeben werden.  In Geräte eingebaute Lithium Batterien (z.B. Laptop, Powerbank) dürfen nicht entfernt werden. Das Gerät muss von der Verkaufsstelle kostenlos zurückgenommen werden.  

 

Gebrauchte und defekte Lithium Batterien müssen in geprüften Verpackungen, wie z.B. Stahlfässern, gelagert werden. Das Stahlfass muss mit einem Plastiksack (Inliner), der das Leiten der Energie verhindert, ausgestattet sein.

Die Lithium Batterien sind nicht zu dämonisieren, jedoch ist es sinnvoll wenn alle Beteiligte zusammenarbeiten und die Sicherheit dadurch erhöht wird. Gerne sind wir der richtige Ansprechpartner wenn es um die Thematik Lithium Batterien geht.

 

Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns.

Wir organisieren und transportieren jedes Gefahrgut.

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